§ 1 Allgemeines
Alle unsere Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Handlungen
erfolgen ausschließlich zu unseren nachstehenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen
unserer
Lieferanten, Kunden und sonstigen Geschäftspartner sind
für uns
unverbindlich; sie gelten für uns nur, wenn sie von uns
ausdrücklich
schriftlich anerkannt wurden.
§ 2 Angebote/Liefertermine
Unsere Angebote und Liefertermine sind stets unverbindlich,
es sei
denn, daß sie von uns ausdrücklich und schriftlich
für verbindlich
erklärt worden sind.
Versandte Ware reist auf Kosten und Gefahr des Empfängers.
§ 3 Preise
Unsere Preise verstehen sich ab unserem Lager zuzüglich
Verpackungs-
und sonstige Kosten sowie - außer bei Preisangaben
gegenüber Endverbrauchern - zuzüglich der jeweils
gültigen Umsatzsteuer.
Bei Geschäften mit Nichtkaufleuten gelten die Preise des
Tages des Vertragsschlusses. Ist eine Lieferfrist von mehr
als vier
Monaten vereinbart, sind wir berechtigt, im Preis Kostenerhöhungen,
insbesondere Material- und Lohnkostenerhöhungen, weiterzugeben.
Es gilt dann der erhöhte Preis des Tages der Lieferung.
Der Kunde hat
dann jedoch das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
Bei Geschäften mit Vollkaufleuten sind bis zum Tage der
Lieferung
berechtigt, im Preis Kostenerhöhungen, insbesondere Material-
und
Lohnkostenerhöhungen weiterzugeben. Das Recht auf Preiserhöhungen
besteht nicht, wenn Lieferverzögerungen nachweislich in
unserer
Verantwortung liegen.
§ 4 Zahlung
Unsere Forderungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne
Abzug
in bar fällig. Aufrechnung und Zurückbehaltung sind
ausgeschlossen,
es sei denn, daß die Aufrechnungsforderung unbestritten
oder rechtskräftig
festgestellt ist.
Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe
von 2% über
dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen.
Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Mit jeder Mahnung entsteht eine pauschale Mahngebühr in
Höhe von
10,00 EUR.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlicher von uns gelieferten
Ware bzw. erbrachten Leistungen vor, bis alle, auch die bedingt
und
künftig entstehenden Forderungen, die wir gegen unsere
Kunden und
sonstige Geschäftspartner (im folgenden nur Kunde genannt)
haben
erfüllt sind. Bei Geschäften mit Vollkaufleuten gilt
dieser Eigentumsvorbehalt
auch, bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen
aus der Geschäftsverbindung mit uns erfüllt sind.
Rücknahme der
unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware gilt nicht als Rücktritt
vom
Vertrag; dies gilt nicht bei Geschäften mit Nichtkaufleuten.
Für
Geschäfte mit gewerblichen Abnehmern und Vollkaufleuten
gelten folgende
weitere Bestimmungen:
Unsere Kunden sind zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung
der Ware nicht befugt, jedoch zu weiterer Veräußerung
der Vorbehaltsware
im geordneten Geschäftsgang berechtigt. Die hieraus
gegenüber den eigenen Geschäftspartnern entstehenden
Forderungen
treten unsere Kunden an uns hiermit bereits jetzt ab, im Weiterverarbeitungsfall
einschließlich dem Veredelungsanteils.
Wir werden die Abtretung nicht offenlegen, sofern nicht ein
Verzug
bezüglich einer fälligen Forderung von mindestens
zwei Wochen eingetreten
ist. In diesem Falle verpflichten sich unsere Kunden, uns
unverzüglich eine vollständige Debitorenliste vorzulegen.
Zur Feststellung
der Namen und Anschriften der Geschäftspartner unserer
Kunden haben wir in diesem Fall das Recht auf Einsichtnahme
in
deren Bücher.
Übersteigt der Wert sämtlicher für uns bestehender
Sicherheiten
unsere Forderungen nachhaltig um mehr als 10%, so werden wir
auf
Verlangen unserer Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
Erfüllt unser Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen
nach Mahnung
nicht, sind wir berechtigt, die von uns gelieferte Ware, montiert
oder unmontiert, jederzeit wieder in Besitz zu nehmen. Unser
Kunde
räumt uns hiermit ausdrücklich im Vorhinein und unwiderruflich
das
Recht ein, unsere Vorbehaltsware bzw. die mit unserer Leistung
versehenen
Sachen an jedem Ort zu übernehmen. Wir sind in diesem
Zusammenhang auch zur Demontage berechtigt. Der jeweilige Besitzer
der Ware bzw. der mit unserer Leistung versehenen Sachen ist
von unserem Kunden hiermit ausdrücklich im Vorhinein und
unwiderruflich
beauftragt, die Ware bzw. die mit unserer Leistung versehenen
Sachen an uns herauszugeben bzw. durch uns vor Ort demontieren
zu lassen. Unser Kunde ist nur so lange zum Besitz der unter
Eigentumsvorbehalt
stehenden Ware bzw. der mit unserer Leistung versehenen
Sachen berechtigt, bis wir vom Eigentumsvorbehalt Gebrauch
machen. Bei Rücknahmen von Vorbehaltsware bzw. der mit
unserer
Leistung versehenen Sachen erteilen wir Gutschrift in Höhe
des
Tageswertes abzüglich uns entstandener Kosten.
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes bedeutet unsererseits
keinen Rücktritt vom Vertrag.
§ 6 Gewährleistung
Wir leisten Gewähr im Rahmen der Gewährleistungsgarantien
unserer
Lieferanten bzw. Hersteller. Diese werden auf Verlangen an
unsere
Kunden Ausgehändigt. Ware, für die Gewährleistung
verlangt wird,
ist uns zusammen mit dem vollständig ausgefüllten
Reklamationsformular
zu übergeben, um uns die Überprüfung der Reklamation
zu
ermöglichen. Die Gewährleistung für gebrauchte
Ware ist ausgeschlossen.
Der Gewährleistungsanspruch ist nach unserer Wahl auf
Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Bei Fehlschlagen
der Nachbesserung oder Ersatzlieferung haben unsere Kunden
das
Recht, nach ihrer Wahl zu verlangen, daß der Preis bzw.
Vergütung
herabgesetzt wird oder der Vertrag rückgängig gemacht
wird. Für zwischenzeitliche
Abnutzung der von uns gelieferten Ware steht uns ein
angemessener Ausgleich zu. Streitigkeiten über Reklamationsabwicklungen
und Gewährleistungsansprüche sollen durch die unabhängige
Schiedsstelle des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-
Handwerk e.V. beigelegt werden, wenn unser Kunde oder wir im
Einvernehmen
mit dem Kunden diese unverzüglich nach Kenntnis des
Streitfalles schriftlich anrufen. Die Schiedsstelle wird nicht
tätig, wenn
bereits der Rechtsweg beschritten ist, sie stellt Ihre Tätigkeit
ein, wenn
dies während des Schiedsverfahrens geschieht.
§ 7 Haftung
Soweit wir nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Verhalten zu vertreten
haben, sind Schadensersatzansprüche uns gegenüber
ausgeschlossen.
Hiervon Ausgenommen sind Schadensersatzansprüche
wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder auf Grund unseres
Verzuges oder wegen durch uns zu vertretender Unmöglichkeit.
Die
Haftungseinschränkung gilt nicht bei Verletzung grundlegend
wesentlicher
Vertragspflichten (Kardinalpflichten im Sinne des § 9
AGB).
Die Haftungseinschränkung gilt ferner nicht, falls und
soweit wir nach
den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes in Anspruch
genommen werden.
§ 8 Schlußbestimmungen
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand
ist unser Firmensitz.
Telefonische oder mündliche Absprachen sollen schriftlich
gegenseitig
bestätigt werden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein oder werden, berührt das die Rechtswirksamkeit
der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
nicht.
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